Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Nachträgliche Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung oder eines Bevollmächtigten, gleiches gilt für die Zusage von Lieferterminen. Mit der Bestellung oder Abnahme der Ware erkennt der Käufer die Vertragsbedingungen an, auch wenn sie seinen eigenen Einkaufsbedingungen widersprechen.

2. Preise
Die Preise in unserem gültigen Katalog verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der von uns im Angebot unterbreitete Preis gilt nur bei sofortiger Bestellung. Angebote sind stets freibleibend. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer und Rechenfehler verpflichten nicht zum Kauf. Artikelbeschreibungen, genannte Werte, Gewichte und technische Ausstattungen sind nicht verbindlich. Kurzfristige Änderungen und Ergänzungen behalten wir uns vor.

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen Lieferungen ab Werk. Kosten für die Verpackung werden erhoben. Bei einen Bestellwert ab 3.000 Euro erfolgt eine Lieferung innerhalb Deutschlands transport- und verpackungskostenfrei. Im Einzelfall behält sich der Auftragnehmer vor, vom Käufer Anzahlungen oder Vorauszahlung zu verlangen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, z.B. Streiks, Transportschwierigkeiten, Rohstoffmangel. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen von uns nicht vorsätzlich verursachter Verspätung der Lieferung sind ausgeschlossen. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich verbindlich bezeichnet hat. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen.

4. Versand und Gefahrübergang
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.

5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt über Scheck bzw. Einzahlung, ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Im Verzugsfall, ab dem 30. Tag nach dem Rechnungseingang, kann der Käufer mit Verzugszinsen auf den Kaufpreis in Höhe der Sätze, die unsere Banken für kurzfristige Überziehungen berechnen, belastet werden. Aufrechnungen und Zurückhaltung sowie jeder Abzug (außer Skonto) sind ausgeschlossen. Schecks werden nur angenommen und gelten als Barzahlung, wenn sie uns rechtzeitig zugehen und ihre Einlösung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist erfolgen kann. Wechsel bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung unserer Geschäftsleitung. Stellt der Käufer seine Zahlung ein oder wird über sein Vermögen das Vergleichsverfahren oder Konkurs eröffnet, wird auch im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung die gesamte Schuld einschließlich Wechsel mit späteren Zahlungszielen sofort fällig. Wir sind berechtigt, die nicht bezahlten Artikel wieder in Besitz zu nehmen. Der Erlös aus dem Weiterverkauf wird dem Käufer gutgeschrieben. Der Käufer trägt die Kosten der Wiederinbetriebnahme.

6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschließlich etwaiger Nebenforderungen) aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns sowie dazu verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das gleiche gilt für die Rücknahme der Vorbehaltsware. (§ 947und § 948 BGB)

7. Rücktritt
Löst der Käufer ohne Berechtigung den Kaufvertrag oder verweigert er die Annahme der Ware, ist er verpflichtet, dem Verkäufer den entstandenen Schaden in Höhe von 10% des Nettowarenwertes und die Kosten der Hin- und Rückfahrt zu ersetzen. Eine Rücksendung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer bedarf der schriftlichen Einwilligung des Verkäufers. Bei Zurücksendung der Ware ohne unsere Einwilligung sind wir zur Erteilung einer Gutschrift nicht verpflichtet.

8. Rücknahme
Bei Rücknahme oder Umtausch werden nur originalverpackte, lagermäßig geführte Artikel mit höchstens 90% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Käufers. Erfolgen Rücksendungen ohne unser vorher ausdrückliches Einverständnis, können wir die Annahme verweigern. Die mit unserem Einverständnis zurückgesandte Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden.

9. Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Pflichten des Käufers ist Leipzig. Gerichtsstand für beide Teile ist Leipzig. Für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Leipzig vereinbart.